Digitale Barrierefreiheit als Erfolgsfaktor

Ihr Weg zur zukunftsorientierten Online-Präsenz

Warum digitale Barrierefreiheit für Ihr Unternehmen wichtig ist 

Reichweite
Reichweite
Ihre Websites erreichen ein größeres Publikum
Zukunfts­orientierung
Zukunfts­orientierung
Sie agieren zukunftsorientiert und bleiben wettbewerbsfähig.
Haltung
Haltung
Sie zeigen als Unternehmen Haltung, indem Sie Barrierefreiheit unterstützen.
Gesetzes­konformität
Gesetzes­konformität
Sie sind zum Stichtag optimal vorbereitet.

Was Sie über digitale Barrierefreiheit wissen sollten:

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Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Personen, ob mit oder ohne Einschränkungen, die Möglichkeit haben, am digitalen Leben teilzunehmen. Dazu gehört, dass Websites barrierefrei gestaltet werden und die barrierefreie Nutzung technisch ermöglicht wird. Digital barrierefrei bedeutet, dass Informationen und Interfaces aufnehmbar sind, Benutzeroberflächen und die Benutzerführung bedienbar sind, Inhalte und Bedienelemente nachvollziehbar sind und Inhalte und Funktionen unabhängig von Technologien, Betriebssystemen, Browserversionen und Hilfstechnologien funktionieren. So ergeben sich die vier zu befolgenden Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Robustheit.

Die Gesetzgebung

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz BFSG) wurde 2021 erlassen und tritt ab dem 28.06.2025 in Kraft. Es überführt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht. Das Gesetz regelt die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Dazu gehören auch Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten. Das Gesetz stärkt in jetziger Form die Rechte von Konsument:innen. Eine zukünftige Ausweitung des Geltungsbereichs ist möglich. Normen (wie die EN 301 549), die das Gesetz spezifizieren und technische Standards vorgeben, sind aktuell noch in Arbeit. Eine unzureichende Umsetzung führt zu Sanktionen.

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Vom BFSG betroffene Unternehmen

Wer bestimmte Produkte oder Dienstleistungen für Konsument:innen anbietet, muss diese barrierefrei herstellen, vertreiben und zugänglich machen. Das gilt für Produkte wie Computer, E-Books oder Geldautomaten, aber auch für elektronische Dienstleistungen wie z.B. Messenger-Dienste, Apps, oder Websites. Betroffen sind nicht nur klassische Online-Shops. Das Gesetz gilt auch für Unternehmen, die z.B. digital Bankdienstleistungen, einen digitalen Ticketverkauf (z.B. im Personenverkehr) oder Terminbuchungen (z.B. die Websites eines Krankenhauses oder Fitnessstudios), anbieten. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind vom BFSG ausgenommen. 

Vorteile barrierefreier Websites

Barrierefrei gestaltete Websites bringen Ihrem Unternehmen zahlreiche Vorteile. Setzen Sie schon jetzt ein Zeichen für digitale Inklusion und seien Sie der Konkurrenz viele Schritte voraus:

FAQ
Wichtige Fragen schnell beantwortet

Digitale Barrierefreiheit wirft viele Fragen auf. Die wichtigsten Fragen und Antworten fassen wir hier zusammen:

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz BFSG) wurde 2021 erlassen und tritt ab dem 28.06.2025 in Kraft. Es überführt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht. Das Gesetz regelt die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, es gilt also auch für Online-Shops und Websites, die elektronische Dienstleistungen (wie Personenverkehr, Bankdienstleistungen) anbieten.

Bestimmte Produkte und Dienstleistungen mit Fokus auf digitalen Angeboten sind von privatwirtschaftlichen Unternehmen barrierefrei herzustellen, zu vertreiben sowie anzubieten. Das gilt für Produkte wie Computer, E-Books oder Geldautomaten, aber auch für Dienstleistungen wie z.B. Messenger-Dienste, Apps, oder Websites, die elektronische Dienstleistungen anbieten (z.B. Online-Shops, Auskunft und Ticketverkauf in der Personenbeförderung, Terminbuchungen für Dienstleistungen). Die Hersteller, Händler und Importeure der betroffenen Produkte sowie die Anbieter der betroffenen Dienstleistungen müssen somit das BFSG befolgen. 

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen, ob mit oder ohne Einschränkung, die Möglichkeit haben, am digitalen Leben teilzunehmen. Um dies zu gewährleisten, muss eine Website barrierefrei gestaltet werden, indem sie sowohl wahrnehmbar, bedienbar, verständlich als auch robust, also unabhängig vom verwendeten Endgerät benutzbar ist und die barrierefreie Nutzung technisch ermöglicht wird.

Die vier Prinzipien der Web-Barrierefreiheit sind Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Informationen und Interfaces müssen somit aufnehmbar sein, Benutzeroberflächen und die Benutzerführung müssen bedienbar sein, Inhalte und Bedienelemente sollten leicht nachvollziehbar sein und Inhalte und Funktionen müssen für eine große Zahl von Geräten funktionieren.

Bei der Gestaltung barrierefreier Websites sind die Konzeption, das Design, die Entwicklung sowie die Content-Erstellung zu beachten. Nur wenn alle Aspekte gemeinsam die Prinzipien der Barrierefreiheit bedenken und umsetzen, ist eine barrierefreie Website möglich.

Die Relevanz digitaler Barrierefreiheit zeigt sich in den positiven Auswirkungen für zahlreiche betroffene Menschen. Jede Person, ob mit oder ohne Einschränkung, sollte die Möglichkeit haben, am digitalen Leben teilzuhaben und Inklusion zu erfahren. Auch die alternde Gesellschaft und deren steigender Bedarf an Barrierefreiheit unterstreicht die Wichtigkeit des Themas. Unternehmen sollten somit ihrer sozialen Verantwortung nachgehen und digitale Barrierefreiheit umsetzen.

Personen, ob dauerhaft, temporär oder situativ eingeschränkt, profitieren von digitaler Barrierefreiheit. Doch nicht nur die Userschaft, sondern auch Unternehmen erleben zahlreiche Vorteile, wie positive Auswirkungen auf die Suchmaschinenoptimierung, verbesserte Konversionsraten und zukunftsorientierte Konkurrenzfähigkeit.

Die Prüfung der Konformität wird grundsätzlich über die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer geregelt. Bei Nicht-Konformität können Bußgelder bis zu 100.000€ und Einschränkungen der Bereitstellung von Produkten auf dem deutschen Markt geltend gemacht werden.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz BFSG) wurde am 22. Juli 2021 veröffentlicht und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen betroffene Unternehmen die Barrierefreiheit nach dem BFSG umgesetzt haben. Es gibt Übergangsfristen für ausgewählte Dienstleistungen.

Für die digitale Barrierefreiheit lässt sich auf die europäische Norm EN 301 549 verweisen. Eine Aktualisierung dieser Norm für Produkte und Dienstleistungen ist in Planung. Technische Standards sind aktuell noch nicht über das BFSG definiert. Für die Anforderungen an Websites bietet Kapitel 9 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) eine gute Orientierung. Die Verordnung regelt die Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit für öffentliche Stellen des Bundes und verweist auf das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). 

Bild: nf-person-edin

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Edin Rekic