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28. November 2023

Digitale Barrierefreiheit – Warum Sie sich schon jetzt mit dem BFSG beschäftigen sollten

Beitrag: Digitale Barrierefreiheit - Warum Sie sich schon jetzt mit dem BFSG beschäftigen sollten

2024 ist das Jahr der digitalen Barrierefreiheit. Warum es wichtig ist, Websites jetzt barrierefrei zu gestalten, welche Dienstleistungen betroffen sind und wie Sie Ihr Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, erfahren Sie im Blogpost.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Diese Unternehmen sind betroffen

Wussten Sie, dass die Vereinten Nationen Zugänglichkeit und Barrierefreiheit als grundlegendes Menschenrecht anerkannt haben? In Deutschland tritt am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (kurz BFSG) in Kraft. Das bedeutet für viele Unternehmen, dass sie bestimmte Produkte und Dienstleistungen – auch digitaler Art - barrierefrei herstellen und anbieten müssen. Wer bestimmte digitale Dienstleistungen wie Messenger-Dienste, Bankdienstleistungen oder elektronischen Geschäftsverkehr anbietet, muss für Barrierefreiheit sorgen. Auch Hersteller, Händler und Importeure von Produkten wie Computern, E-Book-Lesegeräten oder Check-In-Automaten sind von dem Gesetz betroffen. 

Warum betrifft das BFSG auch die Websites vieler Unternehmen? 

Zu den betroffenen Dienstleistungen zählen auch solche im “elektronischen Geschäftsverkehr”. Dadurch gilt das Gesetz auch für die Websites vieler Unternehmen. Es gilt für klassische Online-Shops, für den elektronischen Ticketverkauf, z.B. auf den Websites von Bus- und Bahnunternehmen, oder für Terminbuchungen, die sich auf Dienstleistungen beziehen, z.B. auf den Websites von Krankenhäusern oder Sportstudios. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind vom BFSG ausgenommen. 

Das BFSG - Agieren Sie gesetzeskonform 

Auch wenn die Auflistung der betroffenen Produkte und Dienstleistungen Interpretationsspielraum und Unsicherheit zulässt, kann der Leitfaden der Bundesfachstelle Barrierefreiheit helfen, einzuschätzen, ob das eigene Unternehmen betroffen ist. Aktuell liegt der Fokus des BFSG auf Produkten und Dienstleistungen für Konsument:innen, also dem B2C-Bereich, möglicherweise wird das Gesetz aber künftig ausgeweitet. Ob auch digitale Angebote Ihres Unternehmens betroffen sind, lässt sich bestenfalls im Einzelfall klären. Für eine juristisch wirksame Aussage empfehlen wir, einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Wer das BFSG missachtet, muss mit rechtlichen Konsequenzen und Bußgeldern bis zu 100.000 € rechnen. Unternehmen sollten jetzt handeln, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die digitale Kommunikation inklusiv zu gestalten. 

Digitale Zugänglichkeit: Warum Sie jetzt handeln sollten 

Eine Website digital barrierefrei zu gestalten, das erfordert mehr als nur einige Anpassungen: Im Optimalfall wird Barrierefreiheit auf Websites von der Konzeption, über das Design und die technische Umsetzung bis hin zur Redaktion gedacht. So kann eine harmonische digitale Präsenz geschaffen werden, die man gerne besucht. Verschiedene Abteilungen sollten kooperieren, um diesen Prozess reibungslos durchzuführen. Um ein optimales Ergebnis zu erzielen und nicht unter Zeitdruck handeln zu müssen, ist es ratsam, frühzeitig zu beginnen. Aber es geht nicht nur um die Zeitkomponente. Sie können schon jetzt von zahlreichen Vorteilen einer barrierefreien Website profitieren. 

Nutzen Sie den Zeitvorsprung - Sichern Sie sich Wettbewerbsvorteile 

Barrierefreie Websites bringen zahlreiche (Wettbewerbs-)Vorteile mit sich, sie sind keine reine Pflichtübung. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über die wichtigsten Punkte. Wer vorausschauend, konsequent und womöglich jenseits einer gesetzlichen Verpflichtung freiwillig agiert, sichert sich Wettbewerbsvorteile gegenüber der Konkurrenz. Ein barrierefreies Design verbessert generell die Usability – nicht nur für Menschen mit Einschränkungen. Barrierefreie Websites sind gut strukturierte Websites, die uneingeschränkt bedienbar sind, Informationen gut aufnehmbar vermitteln und für verschiedene Endgeräte funktionieren. 

So zahlt Barrierefreiheit auf SEO und Usability ein 

Die verbesserte User Experience führt zu einer problemlosen Navigation auf der Website ohne Abbrüche und einem längeren Websitebesuch, womit eine erhöhte Konversionsrate einhergehen kann. Zudem erreichen barrierefreie Websites größere Absatzmärkte, da sie für eine größeres Publikum zugänglich sind und auch von Personen mit Einschränkungen ohne Hürden besucht und genutzt werden können. Auch die Suchmaschinen-Bewertung verbessert sich durch Aspekte wie eine klare HTML-Struktur, Alt-Texte (kurze Bildbeschreibungen) und die verständliche Sprache der Website, die für die Sichtbarkeit in Suchmaschinen-Ergebnissen relevant ist.  

Barrierefreiheit kann sich positiv auf den Co2-Footprint auswirken 

Hinzu kommt, dass Anpassungen der Website flexibel möglich sind und somit auch bei Technologieänderungen leichter aktualisiert werden können. Durch einen optimierten schlanken Code und das Entfernen überflüssiger Elemente und Funktionen laden barrierefreie Websites schnell und reibungslos. Zudem besteht weniger Notwendigkeit für Wartung und Reparatur. Diese Aspekte führen dazu, dass Server weniger Energie verbrauchen und weniger physischen Speicherplatz einnehmen. Insgesamt wird weniger Co2 verbraucht

Soziale Verantwortung: Hier geht es nicht nur um digitale Inklusion 

Wer Websites barrierefrei gestaltet, kommt einer moralischen Verantwortung nach. Inklusion auch digital zu leben, zahlt auf die Nachhaltigkeitsbemühungen des Unternehmens ein und ist Teil einer zeitgemäßen Unternehmenskultur. Zahlreiche  behinderte und nicht-behinderte Menschen können zeitweise oder dauerhaft von digitaler Barrierefreiheit profitieren, insofern, dass ihr Alltag massiv erleichtert wird und sie ein großes Stück mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gewinnen. Es gibt viele Einschränkungen, die Barrierefreiheit notwendig machen.  

Sehbehinderung, Lähmung durch Schlaganfall, Schwerhörigkeit, Migräne - wem Barrierefreiheit helfen kann 

Sei es die dauerhafte Lähmung, die durch einen Schlaganfall hervorgerufen wurde, oder die Beeinträchtigung durch eine gebrochene Hand oder durch das Halten eines Kleinkindes – es gibt viele Gründe, warum Menschen mit körperlichen Einschränkungen dauerhaft, kurzfristig oder situativ auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Blindheit, Rot-Grün-Schwäche, eine verlorene Brille oder starkes Sonnenlicht auf dem Display sind Beispiele für Einschränkungen des Sehens. Auch wer durch Taubheit, Schwerhörigkeit, eine Ohrenentzündung oder Umgebungslärm im Hören beeinträchtigt ist, kann von Barrierefreiheit profitieren. Menschen mit Demenz, Migräne oder einer anderweitig begründeten verringerten Aufnahmefähigkeit haben kognitiv andere Bedürfnisse - auch sie können digital optimal unterstützt werden. Bedeutung und Notwendigkeit, Inklusion auch digital umzusetzen, liegen auf der Hand. 

Mit einer alternden Bevölkerung (29,4% der deutschen Bevölkerung über 60 Jahren) steigt der Bedarf an Barrierefreiheit weiter. Die Gestaltung barrierefreier Websites ist ein Schritt in Richtung Chancengleichheit und Inklusion und zeigt das Engagement Ihres Unternehmens für eine inklusivere Gesellschaft auf. 

Überzeugt? Sprechen Sie uns gerne an und erfahren Sie, wie Ihre Unternehmenswebsite schon bald barrierefrei sein kann!

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